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 Betreff des Beitrags: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Mo 9. Nov 2009, 23:36 
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Sergeant
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Registriert: Fr 8. Mai 2009, 17:19
Beiträge: 73
habe derzeit oben genannten titel bei ebay zum verkauf, da ich zu dumm dafür
bin es richtig einzustellen, ist es nun eine auktion geworden, was es nicht sollte.
Ich denke mit 30,- festpreis inkl. versand käm ich gut wech, weil ich ja noch den vorgänger mit anbiete.
Nun sieht es so aus, das ich auf 1,- und kostenlosen versand sitzen bleiben werde.

Nun habe ich 2 Fragen an Euch.
Rechtlich gesehn darf ich als Verkäufer es nicht mehr zurück nehmen, sobald einer geboten hat.
Dürft ich euch bitten den Preis etwas anzutreiben ?
Oder wer hätte intresse für 30,- es mir abzukaufen ? dann wäre ich berechtigt die auktion abzubrechen. :-\

Da ich nich weiß ob ich hier ebaylinks überhaupt linken darf,
lass ich es erst einmal, oder haltet einfach ausschau nach 330374576714 :ugly:
MFG....


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 Betreff des Beitrags: Re: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Di 10. Nov 2009, 09:02 
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Registriert: Do 5. Nov 2009, 09:35
Beiträge: 39
Bestünde denn auch die Möglichkeit, dass einer von uns mitbietet und den Artikel kauft, aber im Endeffekt nicht bezahlt?

Bsp.:
Ich gebe 70€ als Gebot ab, dann bietet garantiert keiner mehr mit. Ich ersteigere den Artikel, bezahle aber nicht. ebay weiß ja nicht, dass ich den Artikel nicht bezahlt habe, und du würdest es verstehe, wenn kein Geld ankommt. Natürlich würdest dann noch ne positive Bewertung bekommen ;)

Autkion beendet -> du kannst wieder ne Autkion starten, aber dieses Mal mit höherem Startgebot und/oder der Möglichkeit "Sofort-Kaufen".

MfG
Baghira


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 Betreff des Beitrags: Re: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Di 10. Nov 2009, 10:55 
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Registriert: Mo 9. Nov 2009, 16:45
Beiträge: 105
Bagi du alter betrüger xD
jo also sowas würde denke ich mal ihm helfen!
wenn das so wäre würde ich auch helfen aber natürlich ohne etwas bezahlen zu müssen xD

_________________
Noobtubes sind wie Tampons... jede Pussy braucht sie !


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 Betreff des Beitrags: Re: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Di 10. Nov 2009, 11:11 
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Registriert: Di 29. Sep 2009, 17:46
Beiträge: 288
achtung!
ebay zieht aber dem verkäufer provisionen vom konto ab das is en gewisser prozentsatz der an ebay geht wenn es erfolgreich über ebay versteigert wurde (der prozentsatz wird vom verkaufspreis berechnet ; 70euro in diesem falle) wie hoch diese prozente sind weiß ich nicht...kannste nachlesen auf ebay

grüße da ACE

ps da es nich viel sein wird was an ebay geht für ich den vorschlag von baghira einhalten

_________________
Mit freundlichen Grüßen
und nem "Handheber"-Gruß an die Motorradfahrer

@IBR|ACE!


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 Betreff des Beitrags: Re: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Di 10. Nov 2009, 14:28 
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Sergeant
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Registriert: Fr 8. Mai 2009, 17:19
Beiträge: 73
Baghira hat geschrieben:
Bestünde denn auch die Möglichkeit, dass einer von uns mitbietet und den Artikel kauft, aber im Endeffekt nicht bezahlt?

Ja, ginge auch.

Zitat:
Autkion beendet -> du kannst wieder ne Autkion starten, aber dieses Mal mit höherem Startgebot und/oder der Möglichkeit "Sofort-Kaufen".

nur kann ich danach ja nicht das gleiche wieder reinstellen, würd auffallen.

ACE! hat geschrieben:
achtung!
ebay zieht aber dem verkäufer provisionen vom konto ab das is en gewisser prozentsatz der an ebay geht wenn es erfolgreich über ebay versteigert wurde (der prozentsatz wird vom verkaufspreis berechnet ; 70euro in diesem falle) wie hoch diese prozente sind weiß ich nicht...kannste nachlesen auf ebay

grüße da ACE

Das war an dem Tag reingestellt worden wo keine Gebühren anfallen,
trotzdem soll es aus irgendwelchen Gründen mit 0,29euro berechnet werden.
Bestimmt weil ich Sofort Kauf mit 30,- reingezimmert habe, was es ja auch
werden sollte, eben ohne Auktion/Biet verfahren, aber wieso das es nun eine
Auktion geworden ist weiß ich nicht. Ginge dies als Begründung zum Beenden der Auktion ?


Zitat:
ps da es nich viel sein wird was an ebay geht für ich den vorschlag von baghira einhalten

Oder einfach so beenden und wenn Ebay rumzickt, dann schreib ich
es so wie ich es vorgehabt habe, da es nämlich nirgendwo geschrieben
wir das man als erst verkauf nicht sofort kauf vertickt werden darf.
Hat da jemand ahnung wie ich es nun machen darf und wie nicht.
Andernfalls mach ichs wie baghira sagt, werd ja wohl nicht wegen sowas in den knast wandern :ugly:

MFG....


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 Betreff des Beitrags: Re: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Di 10. Nov 2009, 14:56 
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kann man nicht eine Auktion löschen wenn se noch länger als 12 stunden geht!?!?!

_________________
...wer nix schreibt, schreibt nix falsch/es...
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 Betreff des Beitrags: Re: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Di 10. Nov 2009, 23:53 
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Sergeant
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Registriert: Fr 8. Mai 2009, 17:19
Beiträge: 73
Kann man schon, aber schau mal direkt den ersten Satz
Zitat:
Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB).
Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann
Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:
- Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
- Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
- Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.


Was ist eine maßgebliche beschaffenheit ?
Wie kann sich diese verändern in meinem Fall ?
Und 3. ist auch recht lächerlich, ich will ja verkaufen, aber nich für unmenschlich geringen Preis (1 - 30euro),
bei einem hochgelobten Spiel welches wie NEU kurz nach dem Release für 39,95 verkauft werden soll.
weiteres ist unter dem link lesbar http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Nur raff ich die hälfte nicht :datz:
Wieso darf man beim ersten verkauf nicht Festpreis festlegen dürfen ?
Was soll denn der schwachfug ?
MFG.....


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 Betreff des Beitrags: Re: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 01:01 
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Registriert: Do 5. Nov 2009, 09:35
Beiträge: 39
[IS] Nitrat hat geschrieben:
nur kann ich danach ja nicht das gleiche wieder reinstellen, würd auffallen.



Seh ich das Problem nicht. Juckt das jd, wenn du 2mal den gleichen Artikel reinstellst? Ich kenn mich bei ebay nicht wirklich aus... hmhm.

Bzgl dem ersten Satz: imo kann man Abschnitt 1) voll zu seinem Gunsten auslegen. Also egal wie, aber die maßgebliche Beschaffenheit... lulz. Beschaffenheitsfehler ist: Preisirrung. Geht das nicht?

Ich würde mir keinen großen Kopf machen bzgl Regelverstoß etc. Ich hab explizit nicht nach ähnlichen ebay Fällen gegoogelt, aber was die Leute mir so sagen, würde das ohne Risiko gehen. Aber klar, eigene Erfahrung. Vllt hilfts auch aufrichtig zu sein und ebay zu schreiben.
Wobei ich mir das als Notlösung aufsparen würde.


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 Betreff des Beitrags: Re: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 08:49 
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Beiträge: 307
Maßgebliche Beschaffenheit bedeutet, der derzeitige Zustand des Artikels, beim einstellen.. also z.b. ob er jetz heile war oder vllt nicht doch kratzer oder so hatte.. oberflächenbeschädigungen usw usw..

"Unter der Beschaffenheit fasst man die Merkmale der Kaufsache wie z. B. Material, Zustand und Leistung zusammen."

Von daher dürftest du den artikel eig. wieder rausnehmen weil du es für dich auslegen kannst. kann ja niemand nachprüfen ob das game wirklich einwandfrei ist oder nicht *g*

_________________
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...wovon hat man noch gehört wenn es um Mach geht, ausser das er zuviel säuft und zwischendurch immer mal abdreht?....


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 Betreff des Beitrags: Re: Operation Flashpoint 2 Dragon Rising
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 16:13 
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Sergeant
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Registriert: Fr 8. Mai 2009, 17:19
Beiträge: 73
Hmm ok, habs frühzeitig beendet nun stand das
Zitat:

1. Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.
2. Der Startpreis war falsch.
3. Das Angebot enthielt einen Fehler.
4. Der Artikel ist verloren gegangen oder wurde beschädigt.

Könnte Punkt 2 oder 3 machen, wobei 3 ja 2 beinhaltet lol...
und wech damit, werd am Wochenende neu reinstellen gehn.

Hat von euch echt keiner intresse an dem Spiel ?
Dann brauch ich es garnich mehr reintun bei ebay.
MFG.....


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